Bei den auf dieser Webseite angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um Pauschalreisen im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.

Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. ICXchange-Deutschland e.V. trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt ICXchange-Deutschland e.V. über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall ihrer Insolvenz. 

Vorvertragliche Unterrichtung nach Art. 250 § 3 EGBGB

Sofern Angaben zum Bestimmungsort, zum genauen Abreisetermin, zur Unterkunft und Verpflegung bei Buchung nicht gemacht werden können, werden wir Ihnen diese Angaben rechtzeitig vor Reisebeginn mitteilen.

Bei der Fluganreise handelt es sich im Direktflüge in der Economy Klasse mit renommierten Airlines. In die USA, nach Kanada, England, Schottland, Irland, Spanien, Frankreich, Argentinien, Costa Rica und Ecuador buchen wir in der Regel Lufthansa-Flüge, wobei es sich teilweise um Code-Share-Flüge handelt. Nach Australien und Neuseeland buchen wir in der Regel Emirates.

Sollte für die Reise Pass- und Visabestimmungen gelten, werden Sie rechtzeitig vor der Reise über diese Bestimmungen informiert. Sie erhalten in diesem Fall detaillierte Erklärungen zu den Pass- und Visaerfordernissen.

Ebenfalls erhalten Sie rechtzeitig vor der Reise Informationen über die geforderten Impf- und Gesundheitsvorschriften. Zum Schutze der Gastfamilien können die Impfbestimmungen über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen.
 

Weitere Informationspflichten nach Art. 250 § 9 EGBGB

Bei Gastschulaufenthalten wird ICXchange-Deutschland e.V. Ihnen

  • vor Reisebeginn Namen, Anschrift, Telefonnummer und gegebenenfalls E-Mail-Adresse der Gastfamilie, in der der Gastschüler untergebracht wird, mitteilen, einschließlich Veränderungen.
  • vor Reisebeginn Namen und Erreichbarkeit eines Ansprechpartners im Aufnahmeland, bei dem auch Abhilfe verlangt werden kann, mitteilen, einschließlich Veränderungen.
  • Informationen über Abhilfeverlangen des Gastschülers und die von ICXchange-Deutschland e.V. ergriffenen Maßnahmen zukommen lassen.