Bewerbungsverfahren

Nach Erhalt der Bewerbung laden wir alle Bewerber für die Teilnahme an einem Langzeitprogramm (ab einem Trimester Aufenthaltsdauer) zu einem Interview (Bewerbungsgespräch) ein, denn wir möchten dich gern persönlich kennenlernen und uns ein Bild von deiner Eignung für das Programm machen. Das Interview wird von einem unserer Repräsentanten entweder direkt an deinem Wohnort oder aber in der Nähe durchgeführt. Nach dem Interview informieren wir dich schriftlich darüber, ob wir dich in das Programm aufnehmen können.

Ist dies der Fall,  schicken wir dir unsere ausführlichen Bewerbungsunterlagen zu. Diese Unterlagen bilden die Grundlage für die Suche nach einer geeigneten Gastfamilie und für die Anmeldung an einer Schule in deinem Gastland. Es ist daher wichtig, dass du die Formulare sorgfältig ausfüllst und darin möglichst viel von deiner Persönlichkeit zum Ausdruck bringst.

Vertrag

Der Vertrag über die Teilnahme an einem unserer Schüleraustauschprogramme bedarf der Schriftform. Er wird nach deutschem Recht ausgestellt. Nach der Aufnahme ins Programm unterbreiten wir ein Vertragsangebot. Der Vertrag kommt zustande, indem du und deine Eltern uns unsere Vertragsofferte schriftlich bestätigen. Nach Abschluss des Vertrages händigen wir deinen Eltern einen Sicherungsschein aus.

Ratenzahlung: Danach wird eine Anzahlung in Höhe von € 500 ,- fällig. Der Restbetrag ist in drei gleich hohen Raten vor der Ausreise zu begleichen.

Rücktritt vom Vertrag: Für den Fall der Fälle informieren unsere Geschäfts- und Teilnahmebedingungen über die Bedingungen des Rücktritts vom Vertrag. Eine Reiserücktrittskostenversicherung können deine Eltern unmittelbar nach der Vertragsunterzeichnung in einem beliebigen Reisebüro abschließen.

Gesamtkosten

Unser Programmpreis enthält alle wesentlichen Leistungen. Hinzu kommen nur noch das Taschengeld, die Fahrtkosten zum Vorbereitungs- und Nachbereitungsseminar in Deutschland, die Kosten für die Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses, für Impfungen, für die Schuluniform, ggf. für eine Privathaftpflichtversicherung (soweit nicht bereits vorhanden) und für die Beantragung des Visums.

Visum

Zwecks Teilnahme an einem offiziellen Schüleraustauschprogramm benötigst du für die Einreise nach Ecuador ein Visum, das du bei der für deinen Wohnsitz zuständigen Auslandsvertretung des Gastlandes beantragen musst. Alle dafür erforderlichen Dokumente sowie detaillierte schriftliche Informationen über das Antragsverfahren erhältst du von uns. Für die Bearbeitung des Visumantrags erhebt die jeweilige Auslandsvertretung eine Gebühr, die zu deinen Lasten geht.

Hin- und Rückreise

Die Hinreise nach Ecuador sowie die Rückreise nach Deutschland erfolgen mit Linienflügen renommierter Fluggesellschaften, wobei wir die Langstreckenflüge überwiegend bei Lufthansa buchen. Die Kosten für das Flugticket einschließlich aller erforderlichen Zubringer- und Anschlussflüge in Deutschland und im Gastland sind im Programmpreis inbegriffen. Das Ticket ist maximal ein Jahr gültig.

Beurlaubung und Anrechnung

Für die Dauer des Aufenthaltes im Ausland musst du dich vom Schulbesuch in Deutschland beurlauben lassen. Dazu stellst du einen formlosen schriftlichen Antrag an die Schulleitung.

Eine Anrechnung des Schulbesuchs im Ausland ist grundsätzlich möglich. Die Bedingungen dafür variieren jedoch von Bundesland zu Bundesland. Möchtest du deinen Auslandsaufenthalt anerkannt bekommen, empfehlen wir dir, rechtzeitig vor Abreise die Voraussetzungen dafür mit deinem Schulleiter zu besprechen.

Finanzielle Förderung

Wir vergeben in begrenztem Umfang Teilstipendien bis maximal € 1.000 für die Teilnahme an einem Schuljahresprogramm. Bei einer kürzeren Programmdauer ist der Betrag entsprechend niedriger. Die Vergabe von Teilstipendien richtet sich nach der Höhe des Familieneinkommens und den jeweils zur Verfügung stehenden Stipendienmitteln.

Wir senden dir das Antragsformular gern auf Anfrage zu. Stipendienanträge müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden.

Ein Schulbesuch im Ausland kann unter bestimmten Voraussetzungen auch staatlich gefördert werden. Nähere Informationen erhältst du auf der BAföG-Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (http://www.das-neue-bafoeg.de) oder unter der gebührenfreien Rufnummer 0800-223 63 41 bzw. 0800-BAFOEG1.

Taschengeld

Für deinen persönlichen Bedarf während des Programms benötigst du ein Taschengeld. Von diesem sind beispielsweise deine Ausgaben für Kleidung, Kosmetika, Hygieneartikel, Porto, Telefonate und Freizeitgestaltung zu bestreiten. Auch benötigst du Taschengeld für Schulbücher und Unterrichtsmaterialien, für die Schuluniform und für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel.

Wir empfehlen ein monatliches Taschengeld von USD 150,-.

Versicherungen

Insolvenzversicherung:
Zur Erfüllung der Verpflichtung nach § 651 r BGB haben wir eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Damit ist gewährleistet, dass im Falle einer Zahlungsunfähigkeit oder eines Konkurses des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis abgesichert ist sowie notwendige Aufwendungen, die dem Teilnehmer für die Rückreise entstehen, abgedeckt sind. Als Beleg für die abgeschlossene Insolvenzversicherung erhältst du nach Vertragsabschluss einen Sicherungsschein, mit dem ein Anspruch gegenüber der Versicherungsgesellschaft verbrieft wird.

Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung:
Für die Dauer deines Aufenthaltes im Ausland benötigst du Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz.
 
Unabhängig vom Programm schließen wir für dich eine Unfallversicherung ab. Die Kosten dafür sind im Programmpreis enthalten.

Für Teilnehmer am Ecuador-Programm sind die Kosten für eine private Reisekrankenversicherung ebenfalls im Programmpreis enthalten. Die Reisekrankenversicherung deckt alle Aufwendungen für eine medizinisch notwendige Behandlung von Krankheiten, die während des Auslandsaufenthaltes auftreten, sowie für verschriebene Medikamente und Verbandmittel zu 100% ohne Höchstsatz ab.

Eine Privathaftpflichtversicherung ist unbedingt erforderlich. Da die Teilnehmer im Allgemeinen über die Familienhaftpflichtversicherung ihrer Eltern versichert sind, gehört der Abschluss einer Haftpflichtversicherung nicht zu den im Programmpreis enthaltenen Leistungen. Wer nicht haftpflichtversichert ist, kann uns jedoch mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung beauftragen.

Verlängerung des Aufenthaltes

Innerhalb eines Schuljahres kannst du den Aufenthalt in Ecuador problemlos verlängern. Vorausgesetzt, deine Gastfamilie, die dortige Schule, deine Eltern und unsere Partnerorganisation sind damit einverstanden. Bei einer Verlängerung fällt neben dem Differenzbetrag eine zusätzliche Gebühr an. Genaue Angaben erhältst du auf Anfrage. 

Weitere Fragen?

Wenn du Fragen zu einem der Programme "Schüleraustausch Ecuador" hast, ruf doch einfach bei uns an (0441 92398-0) oder schreibe uns eine E-Mail. Das ICX-Büro ist von Mo bis Fr zwischen 9.00 und 17.00 Uhr geöffnet.

Bewerbung

Du möchtest gern teilnehmen? Hier geht es weiter zum Bewerbungsverfahren.