Schüleraustausch Deutschland

Bewerbung

Wie kann ich mich für ein Schuljahr oder ein Schulhalbjahr in Deutschland bewerben? Mehr zum Bewerbungsverfahren.

Visum und Aufenthaltserlaubnis

Austauschschüler aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) benötigen für ihren Aufenthalt in Deutschland kein Visum und seit dem 01.01.05 auch keine Aufenthaltserlaubnis mehr.

Ebenfalls kein Visum benötigen Austauschschüler aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) – dazu gehören Liechtenstein, Island, Norwegen und die Schweiz – sowie aus den USA, aus Honduras, Monaco und San Remo. Allerdings beträgt die Aufenthaltserlaubnis für diese Schüler zunächst nur drei Monate. Eine Verlängerung erfolgt auf Antrag bei der für den Wohnsitz der Gastfamilie zuständigen Ausländerbehörde.

Austauschschüler aus allen anderen Ländern können nur mit einem gültigen Visum einreisen. Ihr Visum müssen sie rechtzeitig (mindestens zwei Monate vor Programmbeginn) bei der deutschen Auslandsvertretung in ihrem Heimatland beantragen. ICX stellt alle dafür erforderlichen Dokumente bereit. Die Gültigkeit des Visums ist im Allgemeinen auf drei Monate begrenzt. Für die Zeit danach benötigen diese Schüler ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis, die sie bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen müssen.

Die Bearbeitungsgebühr der Ausländerbehörde für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis übernimmt ICX. 

Austauschschüler sollten darüber hinaus im Besitz eines internationalen Impfpasses sein.

Versicherungen

Für die Dauer ihres Aufenthaltes in Deutschland benötigen alle Teilnehmer eine Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung.

Krankenversicherung

Für Teilnehmer aus Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) – dazu zählen alle EU- und EFTA-Mitgliedsstaaten – besteht Krankenversicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Für die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen müssen die Schüler im Besitz einer Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card, kurz EHIC) sein, die ihnen von ihrem Krankenversicherungsträger im Heimatland ausgestellt wird.

Für Teilnehmer, die nicht aus EWR-Staaten kommen, schließt ICX eine Krankenversicherung ab. Das bedeutet, dass alle Kosten für eine medizinisch notwendige Behandlung und für Medikamente abgedeckt sind.

Unfall- und Privathaftpflichtversicherung

ICX gewährleistet für alle Teilnehmer Unfall- und Privathaftpflichtversicherungsschutz.

Taschengeld

Für persönliche Ausgaben, wie für Kleidung, Kosmetika, Hygieneartikel, Porto, Telefonate, Freizeitgestaltung, sowie für Schulbücher, Unterrichtsmaterial und die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel benötigst du ein Taschengeld von ca. 200 € pro Monat.

Vertrag und Zahlung

Sobald du für das Programm akzeptiert bist, unterbreiten wir dir einen Vertrag nach deutschem Recht. Mit Bestätigung des Vertrags durch deine und die Unterschrift deiner gesetzlichen Vertreter ist eine Anzahlung von 500 € zu leisten. Der restliche Betrag wird fällig zum 15. Juli für Jahresschüler und für Teilnehmer am Programm im 1. Schulhalbjahr bzw. zum 15. Dezember für Teilnehmer am Programm im 2. Schulhalbjahr.

Willst du aus wichtigen Gründen – nach Vertragsabschluss und vor Beginn des Programms – vom Vertrag zurückzutreten, so ist dafür eine schriftliche Erklärung nötig. Eine Erstattung der Anzahlung in Höhe von 500 € ist leider nicht möglich.

Bei einem Rücktritt nach Programmbeginn besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Programmpreises.

Noch Fragen?

Wenn du Fragen zum Programm "Schüleraustausch Deutschland" hast, kannst du uns gern eine E-Mail schreiben.

 

⇒ Deutschland-Berichte