Wichtiges auf einen Blick
Vertrag
Der Vertrag über die Teilnahme an einem unserer Schüleraustauschprogramme bedarf der Schriftform. Er wird nach deutschem Recht ausgestellt.
Nach der Aufnahme ins Programm unterbreiten wir dir und deinen Eltern ein Vertragsangebot. Der Vertrag kommt zustande, indem du und deine Eltern uns unsere Vertragsofferte schriftlich bestätigen.
Versicherungen
Insolvenzversicherung:
Zur Erfüllung der Verpflichtung nach § 651 k BGB haben wir eine Insolvenzversicherung abgeschlossen. Damit ist gewährleistet, dass im Falle einer Zahlungsunfähigkeit oder eines Konkurses des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis abgesichert ist sowie notwendige Aufwendungen, die dem Teilnehmer für die Rückreise entstehen, abgedeckt sind. Als Beleg für die abgeschlossene Insolvenzversicherung erhältst du nach Vertragsabschluss einen Sicherungsschein, mit dem ein Anspruch gegenüber der Versicherungsgesellschaft verbrieft wird.
Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung:
Für die Dauer deines Aufenthaltes im Ausland benötigst du Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz.
Unabhängig vom Programm schließen wir für dich eine Unfallversicherung ab. Die Kosten dafür sind im Programmpreis enthalten.
Für Teilnehmer an unserem USA-, Kanada-, Südafrika- und Ecuador-Programm sind die Kosten für eine private Reisekrankenversicherung ebenfalls im Programmpreis enthalten. Die Reisekrankenversicherung deckt alle Aufwendungen für eine medizinisch notwendige Behandlung von Krankheiten, die während des Auslandsaufenthaltes auftreten, sowie für verschriebene Medikamente und Verbandmittel zu 100% ohne Höchstsatz ab.
Bei einem Schul- und Familienaufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union (EU), also in England, Frankreich, Spanien und Irland, besteht Krankenversicherungsschutz für die Schüler, die über ihre Eltern privat versichert sind. Teilnehmer, die Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, sind dagegen über das Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und dem jeweiligen EU-Land krankenversichert.
Da in Frankreich jedoch teilweise hohe Selbstbeteiligungssätze bei Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen und Medikamenten anfallen, ist für Teilnehmer am Frankreich-Programm, die Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung ratsam. Auf Wunsch kannst du eine solche Versicherung über uns abschließen. Die Kosten dafür sind dem Beiblatt "Preise - Termine - Leistungen" zu entnehmen und sind nicht im Programmpreis enthalten.
Für die Teilnehmer an unserem Australien-Programm besteht Krankenversicherungsschutz durch den Overseas Student Health Cover (OSHC), eine Pflichtversicherung für alle Austauschschüler, die im Programmpreis enthalten ist. Da der OSHC allerdings nur eine medizinische Grundversorgung abdeckt, empfehlen wir den Abschluss einer Reisekrankenversicherung. Die Kosten dafür sind ebenfalls dem Beiblatt "Preise - Termine - Leistungen" zu entnehmen. Wer über seine Eltern privat versichert ist, kann stattdessen auch seinen Krankenversicherungsschutz während seines Aufenthaltes in Australien bestehen lassen.
Eine Privathaftpflichtversicherung ist unbedingt erforderlich. Da die Teilnehmer im Allgemeinen über die Familienhaftpflichtversicherung ihrer Eltern versichert sind, gehört der Abschluss einer Haftpflichtversicherung nicht zu den im Programmpreis enthaltenen Leistungen. Wer nicht haftpflichtversichert ist, kann uns jedoch mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung beauftragen.
Visum
Zwecks Teilnahme an einem offiziellen Schüleraustauschprogramm benötigst du für die Einreise in die USA, nach Australien, Ecuador und Kanada ein Visum, das du bei der für deinen Wohnsitz zuständigen Auslandsvertretung des Gastlandes beantragen musst. Alle dafür erforderlichen Dokumente sowie detaillierte schriftliche Informationen über das Antragsverfahren erhältst du von uns. Für die Bearbeitung des Visumantrags erhebt die jeweilige Auslandsvertretung eine Gebühr, die zu deinen Lasten geht.
Hin- und Rückreise
Die Hinreise ins Gastland sowie die Rückreise nach Deutschland erfolgen mit Linienflügen renommierter Fluggesellschaften, wobei wir die Langstreckenflüge überwiegend bei Lufthansa buchen. Die Kosten für das Flugticket einschließlich aller erforderlichen Zubringer- und Anschlussflüge in Deutschland und im Gastland sind im Programmpreis inbegriffen. Das Ticket ist maximal ein Jahr gültig. Ins Gastland fliegen die Teilnehmer, wenn möglich, in Gruppen, wobei die Langstreckenflüge ab einer Gruppenstärke von 15 Schülern im Allgemeinen begleitet werden.
Taschengeld
Für deinen persönlichen Bedarf während des Programms benötigst du ein Taschengeld. Von diesem sind beispielsweise deine Ausgaben für Kleidung, Kosmetika, Hygieneartikel, Porto, Telefonate und Freizeitgestaltung zu bestreiten. Auch benötigst du Taschengeld für Schulbücher und Unterrichtsmaterialien, für das Schulessen (falls gewünscht), für die Schuluniform (falls erforderlich), ggf. für die Teilnahme an Kursen, die zum Zusatzangebot der Schule gehören, und für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Die Höhe des Taschengeldes ist von Land zu Land unterschiedlich. Die jeweiligen von uns empfohlenen Beträge findest du auf dem beiliegenden Informationsblatt.
Beurlaubung und Anrechnung
Für die Dauer des Aufenthaltes im Ausland musst du dich vom Schulbesuch in Deutschland beurlauben lassen. Dazu stellst du einen formlosen schriftlichen Antrag an die Schulleitung.
Eine Anrechnung des Schulbesuchs im Ausland ist grundsätzlich möglich. Die Bedingungen dafür variieren jedoch von Bundesland zu Bundesland. Möchtest du deinen Auslandsaufenthalt anerkannt bekommen, empfehlen wir dir, rechtzeitig vor Abreise die Voraussetzungen dafür mit deinem Schulleiter zu besprechen.
Teilstipendium
Wir vergeben in begrenztem Umfang Teilstipendien bis maximal € 1.000 für die Teilnahme an einem Schuljahresprogramm. Bei einer kürzeren Programmdauer ist der Betrag entsprechend niedriger. Die Vergabe von Teilstipendien richtet sich nach der Höhe des Familieneinkommens und den jeweils zur Verfügung stehenden Stipendienmitteln. Für die Beantragung eines Teilstipendiums ist unser Antragsformular zu verwenden. Stipendienanträge müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist eingereicht werden.
